Account/Login

Kreis "siegt" über ÖTV

  • Sa, 03. Februar 2001
    Kreis Emmendingen

     

Arbeitsgericht entschied: Familienhelferinnen sind Freiberufler und keine Angestellten.

KREIS EMMENDINGEN. Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg ist gefallen. Zwölf Familienhelferinnen wissen jetzt, dass sie keine Angestellten des Landratsamtes Emmendingen sind. Damit wurde die Rechtsposition der Kreisverwaltung bestätigt, während die ÖTV eine juristische Niederlage erlitt. Die Gewerkschaft überlegt, das Urteil in der nächsten Instanz anzufechten.

Etwa dreißig Familienhelferinnen arbeiten im Auftrag des Landkreises Emmendingen auf Honorarbasis zu einem Stundenlohn von rund 30 Mark. Für die Kranken und Rentenversicherung müssen sie selbst aufkommen, ebenso für die Auto- und Benzinkosten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel