Das Bundesarbeitsgericht hat sein Urteil gesprochen. Der Leiharbeitnehmer aus der Kreis Lörrach hat verloren. Der IT-Sachbearbeiter kann sich demnach nicht ohne weiteres in den Betrieb einklagen.
Wenn ein Leiharbeitsverhältnis länger dauert als "vorübergehend", dann kommt kein Arbeitsvertrag ...