Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Klage von Müllheim und Auggen als unbegründet ab. Der Beschluss des Eisenbahnbundesamtes für den Abschnitt zwischen Hügelheim und Auggen ist damit zulässig.
Müllheim und Auggen sind mit ihrer Klage gegen die Pläne der Bahn zum Ausbau der Rheintalbahn gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag in Leipzig in zwei Urteilen die Klagen der Kommunen Müllheim und Auggen sowie der früheren Müllheimer Gemeinderätin Elisabeth Heck ab – und bestätigte damit aus formaljuristischer Sicht den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für den Abschnitt zwischen Hügelheim und Auggen.
Rückblick: Müllheim und ...