LESERBRIEFE
Zur Diskussion über die Pläne zum Bau einer Synagoge auf dem Hof der Hebelschule:
Win-win-Situation für die Stadt
Artikel 4 unseres Grundgesetzes sagt klar und deutlich: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Kein vernünftiger Mensch ...