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12. September 2011
Die Dauerpflege ist der Regelfall
Jugendämter vermitteln oft Kinder an Pflegefamilien, die bis zur Volljährigkeit dort bleiben – und manchmal auch länger.
Manche Eltern sind mit der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder überfordert – Gründe dafür gibt es viele. Das kann soweit führen, dass Kinder seelische oder körperliche Verletzungen erleiden. Um die Kinder zu schützen, hat das örtliche Jugendamt die Möglichkeit, sie aus ihrer Ursprungsfamilie herauszunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben. Die Zahl der Kinder, die in Baden-Württemberg in Pflegefamilien leben, ist nach Angaben des Landesjugendamtes in den vergangenen zehn Jahren um rund 20 Prozent gestiegen: Von 5481 Kindern im Jahr 2000 auf 6605 Kinder im Jahr 2010. Der Bedarf an Pflegefamilien ist groß – dies gilt laut Landesjugendamt vor allem für die großen Städte, in denen Wohnraum knapp ist und mehr Frauen erwerbstätig sind, als in ländlichen Gebieten.
Die Jugendämter haben genaue Kriterien, mit denen sie vor Ort die Eignung von "Eltern auf Zeit" feststellen. Darunter sind sogenannte objektive Kriterien, wie Alter, Wohnverhältnisse oder wirtschaftliche Situation und subjektive Kriterien wie Belastbarkeit, Empathie, Erziehungsstil oder Toleranz. Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich auf die Warteliste des örtlichen Jugendamtes setzen lassen. Dieses schlägt dann ein Kind vor.
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Von großer Bedeutung ist, falls irgend möglich, die Kommunikation zwischen Jugendamt, Pflegefamilie und Ursprungsfamilie. Rüdiger Arendt, Regionalberater des Landesjugendamtes, hält es für wichtig, dass die leibliche Mutter eines potenziellen Pflegekindes ihren Sohn oder ihre Tochter nicht mit schlechtem Gewissen fortgibt, sich womöglich Versagen vorwirft. "Sie soll sagen können: Das ist gut für mein Kind", sagt Arendt. Im Sozialgesetzbuch ist festgeschrieben, dass die Pflegeeltern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt haben. Dazu gehören Fortbildungsangebote, Erziehungsberatung aber auch Entlastungsangebote wie etwa Ferienzeiten für Pflegekinder. "Es gibt auch Pflegefamilien, die zeitweise auf sich selbst gestellt sind," räumt Arendt ein – etwa wenn ein Betreuer vom Jugendamt sich um 100 Pflegekinder kümmern muss.
Garantiert für alle gibt es das gestaffelte Pflegegeld, das den Lebensunterhalt der Kinder sichert. Bis zum Alter von sechs Jahren beträgt es 729 Euro, bis zwölf Jahre 804 Euro und bis zur Volljährigkeit 886 Euro. Zum Vergleich: Das Kindergeld vom Bund beträgt zwischen 184 und 215 Euro.
Wird der Jugendliche volljährig, muss seine Bedürftigkeit geprüft werden. Ist der junge Erwachsene nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, erhält er auf Antrag den Höchstsatz weiter. Vor allem, wenn das Kind als vollwertiges Mitglied in die Familie integriert ist, sind die örtlichen Jugendämter in der Regel bestrebt, einen weiteren Aufenthalt in der Pflegefamilie zu ermöglichen. Das Problem: Es gibt auch Ämter die möglichst früh aus ihrer Pflicht aussteigen wollen. Und dazu eignet sich eben der 18. Geburtstag.
Etwa 45 Prozent der Kinder kehren aus der Pflege- in ihre Herkunftsfamilie zurück. Diese Zahl weist eine amtliche Statistik auf, es ist jedoch nicht erfasst, ob ein Kind tatsächlich längerfristig bei seinen leiblichen Eltern bleibt. Die Erfahrung der Jugendämter vor Ort zeigt, dass die Zahl der gelungenen Rückkehr in die Ursprungsfamilie sehr gering ist. Darum ist die Dauerpflege für die meisten Kinder der Regelfall.
Autor: wow
