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10. Februar 2010
Üppiges Leben auf Magerwiesen
Was in den Schutzzonen am Tüllinger Berg erlaubt ist, war Thema einer Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums.
LÖRRACH. Der Tüllinger Berg ist eine der wenigen Regionen in Baden-Württemberg, wo großflächige Magerwiesen noch erhalten sind. Weil diese auch weiterhin erhalten werden sollen, steht das Gebiet unter besonderem Schutz und muss zurückhaltend bewirtschaftet werden. Was das genau bedeutet, erläuterten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg am Montag den betroffenen Bewirtschaftern dieser Flächen.
Ziel des von der Europäischen Union initiierten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist es, das europäische Naturerbe mit seine Artenvielfalt für nachfolgende Generationen zu bewahren. Dazu wurden am Tüllinger Berg so genannte FFH-Gebiete kartiert und ausgewiesen. Die Abkürzung steht für Flora, Fauna und Habitat. Damit sind die Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräume gemeint. Auch der Vogelschutz spielt am Tüllinger eine bedeutende Rolle, da hier Arten nisten, die anderswo kaum oder gar nicht mehr vorkommen. Darum ging es in der Informationsveranstaltung jedoch nicht, Thema waren vielmehr die mageren Mähwiesen. Baden-Württemberg ist das Land, in dem diese noch am häufigsten erhalten sind. Daraus ergibt sich aber auch die Verpflichtung, sie langfristig zu erhalten.Werbung
Auf Wiesen mit einem Boden, der entweder von Natur aus oder aber weil er stark gedüngt wird, sehr nährstoffhaltig ist, setzen sich einige wenige Pflanzen durch und verdrängen andere. Man hat dort oft nur noch sechs oder sieben verschiedene Pflanzenarten. Auf einer Magerwiese ist die Artenvielfalt sehr viel größer. Hier überleben nicht nur selten gewordene Pflanzenarten, die Vielfalt nützt darüber hinaus auch tierischen Lebewesen wie etwa Insekten.
Gemeinsam mit den Eigentümern oder Nutzern der Gebiete werden jetzt Managementpläne entwickelt, in denen festgelegt ist, wie diese Wiesen bewirtschaftet werden sollen. Dazu diente das Gesprächsangebot des Regierungspräsidiums an die Nutzer dieser Flächen. "Wir sprechen darüber, wie man mit diesen Lebensräumen umgeht, wie man sie bewirtschaftet, natürlich auch unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange", sagte Uwe Kerkhof. "Wir gewinnen nichts, wenn wir Vorschriften machen und sich die Landwirte nicht daran halten", begründete Martina Ossendorf die Informationsveranstaltung. Laut Naturschutzgesetz darf sich der Zustand von FFH-Lebensräumen nicht verschlechtern, sonst drohen Sanktionen. Er muss also mindestens erhalten bleiben, soll aber nach Möglichkeit noch verbessert werden. Dazu bekamen die betroffenen Landwirte Handreichungen, wie damit umzugehen ist. So sollen die Flächen ein-, höchstens zweimal pro Jahr gemäht werden, und zwar frühestens zur Blüte der bestandsbildenden Gräser. Festgelegt wird auch, auf welche Weise entweder mit Mist oder mit Gülle oder mit Mineraldünger gedüngt werden kann. Informiert wurde auch über die Fördermöglichkeiten bei der Bewirtschaftung von Magerwiesen.
Die Gespräche im Lörracher Rathaus waren sehr positiv und verliefen in guter, konstruktiver Atmosphäre, wie Uwe Kerkhof, Martina Ossendorf und Wolfgang Röske berichteten. Nur hätten sich noch etwas mehr Landnutzer dafür interessieren können, meinten sie.
Autor: Thomas Loisl Mink
