50-jährigem Angeklagtem ist eine Straftat nicht nachzuweisen.
WEIL AM RHEIN. Der 50-jährige Mann, der wegen sexueller Nötigung vor Gericht stand, weil er sich an seiner damaligen Freundin vergangen haben soll, ist freigesprochen worden. Dass die Frau am fraglichen Abend etwas sehr Unschönes erlebt hat, stand für das Gericht außer Frage. Das Schöffengericht hielt dem Angeklagten jedoch zugute, ...