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Kein Rechtsanspruch auf Glattschleifen von Schienen

Mahlberg verliert Rechtsstreit gegen die Bahn

  • Mi, 06. August 2014, 12:19 Uhr
    Mahlberg

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Start Mahlberg gegen die Bahn abgewiesen. Mahlberg wollte die Bahn verpflichten, aktiven Lärmschutz mittels "besonders überwachtem Gleis" zu betreiben.

In einer Pressemitteilung vom 6. August begründet das Verwaltungsgericht Freiburg sein Urteil vom 27. Juli im Rechtsstreit zwischen der Stadt Mahlberg und der Deutschen Bahn. Das Gericht hatte die Klage der Stadt abgewiesen. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:
Aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Mahlberg ergibt sich für diese kein durchsetzbarer ...

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