Ein 46-Jähriger steht vor Gericht. Er soll in Zähringen mit dem Messer in Richtung Brust eines Mannes gestochen haben. War es tatsächlich versuchter Totschlag – oder doch eine Kneipenschlägerei?
Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Wer mit einem Messer in Richtung Brust eines Menschen sticht, nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Genau das soll der 46-Jährige am frühen Abend des 31. Januar 2019 getan haben. Vier Mal soll er in ...