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21. Oktober 2011
Markus W. will nachlegen
Der ehemalige Todtmooser Hotelier hat ein neues Geständnis angekündigt.
TODTMOOS/BIELEFELD. Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. will vor dem Bielefelder Landgericht ein erneutes Geständnis ablegen. Das erklärte gestern eine Verteidigerin des 48-jährigen Angeklagten. W. hoffe darauf, dass das Gericht ein ursprüngliches "Verständigungsangebot", das die Höchststrafe von sechs Jahren Haft beinhaltete, erneuern werde.
Dem Kaufmann aus der Schweiz wird von der Bielefelder Staatsanwaltschaft "bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug" vorgeworfen. Gemeinsam mit einem 40- und 37-jährigen Ehepaar aus Paderborn soll Markus W. insgesamt 139 711 Personen im ganzen Bundesgebiet in den Jahren 2009 und 2010 mit Gewinnspieltricks überzogen haben. Von einem Callcenter in Paderborn aus waren die Opfer nach Ansicht der Anklage überredet worden, sich künftig kostenpflichtig an Spielen zu beteiligen, deren Teilnahme bis dahin kostenfrei gewesen sei. Den Opfern sei eine "Geldzurück-Garantie bei Nichtgewinn oder die Kündigung" zugestanden worden. Dafür sei diesen Personen aber ihre Kontoverbindungen zur Teilnahme am Lastschriftverfahren abgepresst worden. Diese Vorgänge in den Callcenter wurden gestern vor dem Landgericht Bielefeld von einer Teamleiterin dieses Unternehmens als Zeugin bestätigt.Werbung
Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft Bielefeld von einem strafrechtlich relevanten Schaden von 18,8 Millionen Euro aus. Die Beträge waren auf Konten von zwei Banken in Ostwestfalen geflossen. Ein Bankmitarbeiter erklärte als Zeuge, Markus W. habe eines dieser Konten mit eröffnet.
Die 9. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hatte den Angeklagten zu Beginn des Prozesses Anfang September Strafobergrenzen im Fall von "umfänglichen Geständnissen" genannt. Nach mehrwöchiger Beratung mit seinen Verteidigern war der 48-Jährige auf dieses Verständigungsangebot eingegangen. Das Geständnis am vorvergangenen Prozesstag entsprach allerdings nicht den Erwartungen der Richter. Das Gericht hatte ein klares Bekenntnis zu den Taten seiner Mitangeklagten vermisst. Er hatte lediglich gestanden, einen "bandenmäßigen Betrug" begangen zu haben. Die übrigen Mitglieder der Bande hatte er indessen nicht benannt.
Gestern erklärte Rechtsanwältin Ulrike von Schnakenburg für ihren Mandanten, Markus W. wolle seinerseits "an der Verständigung festhalten". Am kommenden Verhandlungstag, am Donnerstag, 3. November, werde W. ein "qualifiziertes Geständnis" ablegen und seine Aussagen erweitern. Er hoffe, die Richter hielten dann ihre bisherige Zusage ein.
Autor: Katja Mielcarek
