Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Die Kündigung der Vermieterin sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.
Der Mieter habe mit seinem Verhalten zwar die Grenzen erlaubter Notwehr leicht überschritten, hieß es. Für die Hauseigentümerin sei das weitere Mietverhältnis aber ...