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BGH-Urteil

Mieter trägt Vermieterin vor die Tür

  • dpa

  • Do, 05. Juni 2014, 00:00 Uhr
    Panorama

     

Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Die Kündigung der Vermieterin sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.

Auch Vermieter haben das Hausrecht des Mieters zu respektieren.  | Foto: dpa
Auch Vermieter haben das Hausrecht des Mieters zu respektieren. Foto: dpa
Der Mieter habe mit seinem Verhalten zwar die Grenzen erlaubter Notwehr leicht überschritten, hieß es. Für die Hauseigentümerin sei das weitere Mietverhältnis aber ...

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