Das Freiburger Amtsgericht mildert die Strafe für einen Geschäftsführer ab, der wegen Untreue und Betrugs für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis sollte.
Er war Geschäftsführer von Firmen wie der "Phasea Baugestalt GmbH", hatte im großen Stil betrogen und war vom Amtsgericht im Mai vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Doch er ging in Revision. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verfügte, dass über das Strafmaß nochmals ...