Mildes Urteil im Totschlagsprozess
Neun Jahre und sechs Monate Haft für Angeklagten im Fall Nadja.
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OFFENBURG. Neun Jahre und sechs Monate lautet das Urteil im Prozess um die Tötung der 28-jährigen Nadja J. in Offenburg. Weil nicht auszuschließen war, dass die Tat im Affekt begangen wurde, billigte das Gericht dem 21-jährigen Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit zu. Für die von der Verteidigung geforderte Anwendung des Jugendstrafrechts sah es keine Anhaltspunkte. Staatsanwalt Vallendor, der 13 Jahre und neun Monate gefordert hatte, schließt nicht aus, dass er wegen des milden Strafmaßes Revision einlegt.
Wegen Totschlags hat die 8. Große Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Ursula Rubin eine Strafe von acht Jahren Haft ausgesprochen. Mordmerkmale habe man an der Tat nicht erkennen können. Weil die Tat im Affekt begangen wurde, habe die Kammer das für einen minder schweren Fall von Totschlag vorgesehene Strafmaß ...