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Mit einem Blutbad gedroht

  • Matthieu Stange

  • Mo, 13. August 2001
    Denzlingen

     

Ein 40-Jähriger hatte sich vor Gericht wegen Geiselnahme von zwei Frauen zu verantworten.

RAUM DENZLINGEN/GUNDELFINGEN. "Zwei Jahre Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt ", so lautete das Urteil gegen Rolf R. Der 40-Jährige wurde wegen Geiselnahme in einer Umlandgemeinde in Freiburgs Norden verurteilt.

Vor zwei Jahren, am 7. September 1999, klopfte Rolf an die Tür seiner Vermieterinnen, zwei älteren Damen, in deren Haus er seit Ende April in der Dachgeschosswohnung lebte. Noch nie hatte er eine Mietrate bezahlt, Frau L. war entschlossen, die Zwangsräumung der Wohnung per Gericht ...

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