Mit Gehaltszettel wuchs die Strafe
Wegen fahrlässiger Trunkenheit muss 39-Jähriger jetzt das Dreifache dessen zahlen, wozu ihn Amtsgericht Bad Säckingen verurteilte.
LAUFENBURG/WALDSHUT-TIENGEN (hüf). Kräftig ins Portemonnaie muss ein 39-jähriger Facharbeiter greifen. Das Landgericht verdreifachte jetzt nach der Berufung der Staatsanwaltschaft die Strafzahlung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
Den 11. November 2011 in Laufenburg kräftig zu feiern, hatte sich ein 39-Jähriger vorgenommen. Allerdings setzte er sich danach mit über 1,8 Promille Alkohol im Blut ans Steuer und geriet ...