Eine 76-Jährige hat in Basel einen 7-Jährigen erstochen. Das Gericht wertet die Tat als Mord. Sie erhielt wegen Schuldunfähigkeit aber keine Haftstrafe, es wurde eine Verwahrung angeordnet.
Die Rentnerin, die einen 7-jährigen in Basel getötet hat, kommt in die Verwahrung. Am Dienstag hat das Strafgericht das Urteil in dem zweitägigen Prozess verkündet. Das Gericht wertet die Tat als Mord ...