Ein alteingesessener Metzger aus Freiburg, der vor zwei Jahren vom Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war, war in der Berufung am Landgericht: Statt 70 000 muss er nur 17 000 Euro bezahlen. Der 58-Jährige hatte mehreren Münsterwurstständen zu niedrige Rechnungen ausgestellt.
Der Angeklagte sei Teil eines größeren Systems auf dem Münsterplatz gewesen, sagte Staatsanwalt Florian Rink am Dienstagvormittag in Saal V des Landgerichts an der Salzstraße: "Und dieses System war schon recht ausgefeilt." Gemeint mit dem "System" ist der Handel mit schwarz verkauften Bratwürsten auf dem Münsterplatz, ...