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Prozess am Landgericht

Münsterwurstprozess: Urteil gegen Metzger in der Berufung abgemildert

Frank Zimmermann
  • Mi, 20. April 2016
    Freiburg

     

Ein alteingesessener Metzger aus Freiburg, der vor zwei Jahren vom Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war, war in der Berufung am Landgericht: Statt 70 000 muss er nur 17 000 Euro bezahlen. Der 58-Jährige hatte mehreren Münsterwurstständen zu niedrige Rechnungen ausgestellt.

  | Foto: Ingo Schneider
Foto: Ingo Schneider
Der Angeklagte sei Teil eines größeren Systems auf dem Münsterplatz gewesen, sagte Staatsanwalt Florian Rink am Dienstagvormittag in Saal V des Landgerichts an der Salzstraße: "Und dieses System war schon recht ausgefeilt." Gemeint mit dem "System" ist der Handel mit schwarz verkauften Bratwürsten auf dem Münsterplatz, ...

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