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30. Oktober 2008

Ein fesselndes Verfahren

Ein Amtsrichter steht wegen Freiheitsberaubung vor Gericht, weil er Heimbewohner ohne Prüfung an ihre Betten binden ließ

  1. Angeklagter Richter Michael Irmler Foto: Zeitenspiegel/Sascha Montag

  2. Auch Alte wollen ihre eigenen Wege gehen – was Betreuern und Pflegern bisweilen Mühe bereitet. Foto: GRABOWSKY

Manchmal wünscht sich Michael Irmler die Zeit zurück, die er eigentlich verfluchte. Jene Tage, an denen sich auf seinem Schreibtisch im Amtsgericht von Nürtingen die Aktenberge türmten und er nicht mehr wusste, welchen Stapel er zuerst abarbeiten sollte. Den geplanten Zoobesuch mit seiner Tochter hatte er nun schon das dritte Mal verschoben, sein Pferd stand ungesattelt im Stall. Die Ehe existierte nur noch auf dem Papier, seine Mutter war schwer krank... Irmler stöhnte über die nie kleiner werdende Flut von Verfahren und fluchte. Mietstreitigkeiten, Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsklagen. Und dann waren da noch die vielen Fälle, in denen er als Betreuungsrichter über Bettgitter für Demenzkranke oder Bauchgurte für Rollstuhlfahrer zu entscheiden hatte. Irmler, der immer Richter werden wollte, fühlte sich verraten und verkauft. Das war nicht der Traumberuf, für den er sich entschieden hatte.

Richter Irmler sitzt dieser Tage wieder im Gerichtssaal, nur auf der für ihn ungewohnten Seite des Richtertisches. Irmler ist angeklagt wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung in mindestens 62 Fällen.

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Wann genau Amtsrichter Irmler damit begann, auf die ihm eigene Weise die Verfahren zu straffen und wieder mehr Zeit zu gewinnen, ist nicht genau belegt. Doch Richterkollegen erinnern sich daran, dass er darum bat, noch mehr Altenheime betreuen und dafür die lästigen Zivilverfahren abgeben zu dürfen. Die Anträge der Heimleitungen, ihre Patienten in der Nacht festzubinden oder durch Gitter vor dem Herausfallen zu schützen, hatten in den vergangenen Jahren ein Ausmaß angenommen, dass im kleinen Nürtinger Amtsgericht eine ganze Richterstelle damit ausgefüllt werden konnte. Mehr als 700 Anträge auf "Fixierung" aus mehr als 40 Heimen mussten bearbeitet werden. Richter Irmler war für alle Heime "rechts des Neckars" zuständig. Und Irmler war erstaunlich schnell.

Kam wieder ein Fax, legte Irmler den Antrag erst einmal in eine Ablage und wartete, bis noch mehr dazukamen. Wegen eines einzelnen Patienten ins Auto zu steigen, möglicherweise bis auf die Schwäbische Alb hinaufzufahren, um dann am Bett eines nicht mehr ansprechbaren alten Menschen ein Häkchen in das Kästchen "Fixierung wird genehmigt" zu machen, das machte für ihn keinen Sinn. Er stellte stets Touren von vier oder mehr Patienten zusammen, damit sich die Fahrt auch lohnte. Dass dabei manche Anträge mehrere Tage, wenn nicht sogar Wochen in seiner Ablage vergilbten, war Teil des "Irmler-Systems".

Auch beim Besuch der Heime hatte der Richter den Zeitaufwand optimiert: Meist hingen im Eingangsbereich Listen mit den Namen der Bewohner, das genügte ihm, um auf seinem Zettel festzustellen: "Patient anwesend, Fixierung genehmigt". In mindestens 62 Fällen, so wird Irmler von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er der Fixierung von Menschen zugestimmt, obwohl er sie nicht persönlich an ihrem Bett aufgesucht habe. Bei dem 88-jährigen Herrn S. in einem Nürtinger Heim machte Irmler sein Häkchen – da war S. bereits einige Tage tot.

Rechtsbeugung nennt das Strafgesetzbuch ein solches Verhalten, dazu Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung. Als am 9. November 2006 Kriminalbeamte in Begleitung einer Staatsanwältin das Privathaus und die Amtsräume des Richters durchsuchten, dämmerte es Irmler, dass er etwas falsch gemacht hatte.

Nun sitzt der 45-jährige Amtsrichter schon den dritten Verhandlungstag im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts und fühlt auf seinen hängenden Schultern nicht nur die Last des eigenen Versagens, er spürt die Last der ganzen Gesellschaft auf sich ruhen, die ihre Alten und pflegebedürftigen Menschen in Heime abschiebt, wo sie an Betten und Rollstühle geschnallt den Tod erwarten.

In den vergangenen zwei Jahren, nachdem er von seinem Richteramt vorläufig suspendiert wurde, hat Irmler das getan, was er als Richter auch tat: Akten wälzen. Nur waren es dieses Mal seine eigenen. "Was hätte ich tun sollen", sinniert er, "wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits gutgeheißen hatten?" In 99 Prozent aller Fälle, so sagte ein anderer Amtsrichter im Zeugenstand aus, würden die Richter einem Antrag auf "freiheitsbeschränkende Maßnahmen", wie es im besten Amtsdeutsch heißt, entsprechen. "Dieses Verfahren", so der Zeuge, sei deshalb "eine einzige Farce".

Tatsächlich steht in Saal 16 des Stuttgarter Landgerichts ein ganzes System vor Gericht. Ein System, das hilfsbedürftigen Menschen anstelle von Zuwendung nur noch den Lederriemen oder das Eisengitter bereithält. Weil in den meisten Pflegeeinrichtungen das Personal fehlt, nehmen die Anträge auf Fixierungen vor allem während der Nachtzeit ständig zu. Auch, weil sich die Heime rechtlich absichern wollen und im Falle von Stürzen aus dem Bett die Regressforderungen der Angehörigen fürchten.

In München ergab eine Studie vor wenigen Jahren, dass von den rund 6000 untersuchten Heimbewohnern 41 Prozent zumindest zeitweise an Bett oder an den Rollstuhl "fixiert" wurden. Noch erschütternder ist das Ergebnis einer Untersuchung von Rechtsmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie fanden heraus, dass im Zeitraum von 1997 bis 2006 in Münchner Heimen Menschen durch das fehlerhafte Anlegen der Gurte zu Tode kamen. Die meisten von ihnen hatten sich selbst stranguliert.

"Dieses Verfahren
ist eine Farce."

Richter im Zeugenstand
Das Arsenal von Fesseln und die Methoden, mit denen man Heimbewohner dingfest macht, sind ausgeklügelt: Um regelmäßiges Ausbüxen zu verhindern, werden Handfesseln, Fußfesseln, Körperfesseln oder Bauchgurte angelegt, die der Bewohner nicht lösen kann. Stühle mit "Sicherheitsgurt", die sich vom Bewohner nicht lösen lassen, Verschließen des Zimmers oder der Pflegestation, Vortäuschung einer Verriegelung oder Verwendung von Trickschlössern gehört ebenso zum Repertoire vieler Heime. Dazu wird häufig auch psychischer Druck ausgeübt ("Die Türklinge steht unter Strom"), Schuhe werden weggenommen oder Drohungen ausgesprochen.

Ruhe scheint die oberste Bürgerpflicht. Wer verhaltensauffällig ist, häufig unruhig oder durch Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne, läuft am häufigsten Gefahr, "fixiert" zu werden. Der Freiburger Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Thomas Klie kämpft seit vielen Jahren gegen die seiner Meinung nach "viel zu häufige Anwendung" dieser Methoden. In Deutschland, so schätzt Klie, werden pro Jahr rund 400 000 Menschen angebunden oder festgezurrt. Nur als "letztes Mittel" lässt er solche Fixierung gelten und hat zusammen mit der Bundesministerium für Familie die Aktion "ReduFix" gestartet, um durch Schulungen von Pflegepersonal die Zahl der Fixierungen in deutschen Heimen zu reduzieren.

Um Missbrauch zu begegnen, müssen seit 1992 Fixierungen von einem Betreuungsrichter genehmigt werden. Die Idee war wohl gut gemeint. Nur haben die zuständigen Amtsgerichte dafür kein Personal erhalten. Mehr als 700 Fälle pro Jahr allein im Nürtinger Gerichtsbezirk überforderten nicht nur Michael Irmler. Er sieht sich als Opfer, nicht als Täter, auch wenn er vor Gericht zugab, er hätte sich intensiver um den Einzelfall kümmern müssen. Dass er weder die Heime geschweige denn die einzelnen Bewohner aufgesucht habe und stattdessen nur auf dem Papier seine Einwilligung zur Fesselung gab, bestreitet er heftig. Davon aber hängt ab, ob das Gericht ihn wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dann verliert Irmler den Beamtenstatus, auch sein Pensionsanspruch als Richter ist dahin.

Ein psychologischer Gutachter, der direkt hinter Irmler sitzt, hat ihm "depressive Neigungen" attestiert. "Vielleicht", so sinniert ein ehemaliger Kollege kurz nach seiner Zeugenaussage auf dem Gerichtsflur, "hat ihn die Situation in den Pflegeheimen ja auch so deprimiert, dass er es nicht mehr ausgehalten hat und ohne zu prüfen seine Zustimmung erteilt hat." Vielleicht. Sicher ist dagegen, dass der Gerichtssaal Nummer 16 im Stuttgarter Landgericht viel zu klein für diesen Prozess ist. Es bräuchte einen Marktplatz. Denn angeklagt müssten sich hier sehr viele fühlen.

Autor: Philipp Maußhardt