Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

12. Juni 2010 00:14 Uhr

Umstrittene Aufnahme

Gericht hebt Verbot von Rammstein-Album auf

Das ist eine Ohrfeige für die Prüfstelle: Ende 2009 wurde das jüngste Rammstein-Album auf den Index gesetzt, damit der Verkauf an Minderjährige verboten. Jetzt hat das Kölner Gericht einer Klage der Plattenfirma stattgegeben.

  1. Rammstein – Jugendgefährdung oder Inszenierung? Foto: Paul Brown

Was ist jugendgefährdend und was nicht? Hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die unsittliche, verrohende, zu Gewalt, Verbrechen oder Rassenhass anstiftende Filme, Bücher oder Lieder aus dem freien Verkauf ziehen kann, die richtigen Maßstäbe? Die immer wieder geführte Diskussion geht jetzt in eine neue Runde. Im vergangenen November hatte die Bonner Bundesprüfstelle das jüngste Album "Liebe ist für alle da" der Berliner Band Rammstein auf den Index gesetzt.

Damit war der Verkauf an Minderjährige verboten. Das Kölner Verwaltungsgericht hat nun einer Klage der Plattenfirma Universal stattgegeben und die Indizierung in einer Eilentscheidung vorerst aufgehoben. Die Begründung stellt der Bundesprüfstelle kein gutes Zeugnis aus. Sie habe ihre Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt.

Aufforderung zur Gewalt?

Anstoß genommen hatten die Jugendwächter, nach einem Antrag des Bundesfamilienministeriums, an dem Stück "Ich tu dir weh" auf der Rammstein-CD und einem Foto im Begleitheft, auf welchem ein sitzender Mann einer nackten Frau auf den Po schlägt, die auf seinen Beinen liegt. Beides seien Aufforderungen, einem anderen Menschen Gewalt anzutun, erklärte am Freitag Petra Meier der BZ. Die stellvertretende Leiterin der Bundesprüfstelle hatte die Sitzung geleitet, in der die Indizierung beschlossen wurde.

Werbung


Das von Rammsteins Plattenfirma angerufene Verwaltungsgericht hat die beanstandeten Werke seinerseits unter die Lupe genommen. In ihrer Urteilsbegründung stellen die drei Richter fest, das Lied "Ich tu dir weh" enthalte keine Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen, die eine jugendgefährdende Wirkung haben könnten. Vielmehr werde eine extreme Abhängigkeitsbeziehung zwischen zwei Personen oder ein Konflikt innerhalb einer gespaltenen Persönlichkeit dargestellt. Dabei werde Gewalt nur angedeutet oder in überzogenen, teils surreal übersteigerten sprachlichen Bildern – "Führ dir Nagetiere ein" – dargestellt.

Bild ist Inszenierung

Die Fähigkeit, solche Bilder nicht wörtlich zu nehmen, unterstellt das Gericht den Rammstein-Hörern ausdrücklich – auch in Bezug auf das von der Prüfstelle beanstandete Foto. Die Jugendschützer hatten selbst in der Begründung der Indizierung von einer Inszenierung gesprochen. Von einer solchen aber drängten sich, so das Gericht, dem jugendlichen Hörer keine äußeren Gewalteindrücke auf – zumal wenn er als Fan mit Rammsteins Vorliebe für übersteigerte Bilder vertraut sei. Stattdessen seien die Inszenierungen ein Anstoß, eigene Assoziationen auf Grundlage eigener Erfahrungen zu entwickeln.

Bei dem beanstandeten Lied "Ich tu dir weh" geht das Gericht noch detaillierter in die Analyse: Die letzte Strophe – mit ganz anderen Sprachbildern als in den vorhergehenden und deutlich leiserer Musik – widerspreche der von der Bundesprüfstelle in dem Lied festgestellten Gleichgültigkeit und Rücksichtslosigkeit.

Indizierung nicht endgültig ausgesetzt

Haben die Jugendschützer also ihre Arbeit nicht gründlich gemacht? "Selbstverständlich haben wir das Lied zu Ende gehört", sagt die stellvertretende Vorsitzende Petra Meier. Nach internen Beratungen am Freitag hat sich die Bundesprüfstelle entschlossen, die Indizierung des Rammstein-Albums nicht endgültig auszusetzen. Nun wird ein Hauptsacheverfahren über die Klage der Plattenfirma folgen, mit mündlicher Verhandlung. Die Diskussion geht weiter.

Mehr zum Thema:

Autor: Thomas Steiner