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20. Februar 2010

Sieg für den Film über Contergan

Pharmafirma Grünenthal gibt juristischen Kampf auf.

Der preisgekrönte WDR-Fernsehfilm "Contergan" darf weiterhin in unveränderter Form ausgestrahlt werden. Die Pharmafirma Grünenthal hat den juristischen Kampf gegen den Film aufgegeben, wie aus dem aktuellen Vierteljahresbericht des WDR über "wesentliche Eingaben zum Programm" hervorgeht. Demnach verzichtete Grünenthal bereits 2009 nach einer Niederlage beim Oberlandesgericht Hamburg darauf, den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen.

WDR-Intendantin Monika Piel schreibt in dem Vierteljahresbericht, der Film sei nicht nur für einen "interessanten Rechtsstreit" gut gewesen. "Er dürfte auch dazu beigetragen haben, dass der Conterganstiftung nun nochmals erhebliche Finanzmittel zugeführt wurden." Grünenthal habe angekündigt, im Zuge der Änderung des Conterganstiftungsgesetzes weitere 50 Millionen Euro beizusteuern. Auch der Bund werde seine Zahlungen aufstocken.

Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme Tausende Frauen missgebildete Kinder bekamen, auf den Markt gebracht. Der Film des WDR und der Produktionsfirma Zeitsprung behandelt diese Tragödie in einer fiktionalen Spielhandlung.

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Autor: epd