Aufpreis illegal
Bundesverfassungsgericht gibt Badegast recht
Bundesverfassungsgericht gibt Badegast aus Österreich recht.
STUTTGART/KARLSRUHE. Ein Streit um 2,50 Euro hat das Bundesverfassungsgericht beschäftigt; aber es ging um viel mehr. Ein Österreicher klagte erfolgreich, weil ein oberbayerisches Schwimmbad von ihm wegen seiner Herkunft einen höheren Eintrittspreis verlangte, als von Deutschen.
Fast elf Jahre ist es her, dass der Österreicher über die nahe Grenze kam, um sich im Berchtesgadener Freizeitbad Watzmann-Therme zu vergnügen. Sauer stieß dem EU-Bürger freilich ...