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Keine Schockbilder im Supermarkt

Christian Rath
  • Fr, 06. Juli 2018
    Panorama

Münchner Gericht entschied, dass Zigarettenautomaten in Läden keine Warnhinweise brauchen.

Zigarettenautomat in einem Supermarkt   | Foto: Michael Saurer
Zigarettenautomat in einem Supermarkt Foto: Michael Saurer
MÜNCHEN. Tabakautomaten in Supermärkten müssen keine Schockbilder und Warnhinweise zeigen. Dies entschied das Landgericht München und lehnte eine Klage des Verbands "Pro Rauchfrei" ab.
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