Erst gab es Zweifel an der Rechtmäßigkeit, doch ein Gericht hat entschieden: Stimmberechtige Basler dürfen darüber abstimmen, ob in kantonalen Einrichtungen Grundrechte für Primaten gelten sollen.
Die Ziele sind hochgesteckt. Grundrechte für Primaten fordert eine Initiative, die am Forschungsstandort Basel zur Abstimmung vors Volk kommen soll. Nach anfänglichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit muss der Große Rat, das Parlament des Stadtkantons, sie nach einem Gerichtsentscheid nun zulassen.
Nein, es geht weder ums Wahlrecht, um die Religions- und Meinungsfreiheit noch um das Urheberrecht am eigenen ...