Ein Hausbesitzer aus dem Hexental wird wegen Körperverletzung verurteilt: Er hatte einen Handelsvertreter angegriffen, der ihm ein Luftbild seines Hauses verkaufen wollte.
Der Eigentümer eines Anwesens in einer Hexentalgemeinde, der im Zuge eines Gerangels um ein Luftbild einen Handelsvertreter am Arm verletzt haben soll, ist vor dem Freiburger Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden. Aufgrund eines Beweisantrages seitens der Verteidigung wurde das Urteil zwei Wochen nach dem ...