Die Sexualkunde dient dem Schutz der Kinder: Das Schweizer Bundesgericht stellt sich hinter die Basler Entscheidung zur Pflichtteilnahme am Sexualkundeunterricht.
Der Sexualkundeunterricht im Kanton Basel-Stadt stellt keinen unzulässigen Grundrechtseingriff dar: Das Bundesgericht hat sich hinter eine Entscheidung der ...