Haus abreißen, Hotel bauen und nach mehr Miete rufen – so einfach wie bei Monopoly läuft es im wirklichen Leben nicht. Auch nicht in St. Blasien. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Eine Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Interessen muss aus Sicht der Bundesgerichtshof (BGH) sorgfältig begründet werden. "Das ist kein Selbstläufer", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger ...