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Urteil des Sozialgerichts Frankfurt

Das Telefonieren auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz ist nicht versichert

  • dpa

  • Mi, 21. November 2018, 10:10 Uhr
    Beruf & Karriere

Besser das Smartphone auf dem Heimweg in der Tasche lassen: Falls während des telefonierens ein Unfall passiert, muss dieser nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden.

Ein Schild warn vor unaufmerksamen Smartphone-Nutzern im Straßenverkehr.  | Foto: dpa
Ein Schild warn vor unaufmerksamen Smartphone-Nutzern im Straßenverkehr. Foto: dpa
Ein Zusammenstoß zwischen einer mit Handy telefonierenden Fußgängerin und dem öffentlichem Nahverkehr muss ...

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