In eine neue Runde geht der Bebauungsplanentwurf "An der Sandgrube". Wegen eines Urteils musste das Verfahren neu starten. Im Ortschaftsrat wurde der Umgang mit Ausgleichsmaßnahmen kritisiert.
Ursprünglich sollte das Baugebiet "An der Sandgrube" in einem vereinfachten, beschleunigten Verfahren zügig umgesetzt werden. Damals gab es eine gesetzliche Regelung, die es erlaubte, verschiedene Verfahrensschritte zu verkürzen. Mit dem Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs sollte bundesweit den Kommunen die Chance eingeräumt ...