Ein 28-jähriger Mann wird wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
. Nur knapp einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung entgangen ist ein 28-jähriger Mann, der bereits zum wiederholten Mal ohne Führerschein unterwegs war und sich daher vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten musste. Die Direktorin des Gerichts, Susanne Lämmlin-Daun, erachtete eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten für schuld- und ...