Im Fall des Armbrustschützen aus Lahr hat das Landgericht Offenburg die Tat als "Tat eines Betrunkenen" bewertet. Der 59-jährige Schütze hatte unter anderem Polizisten unter Beschuss genommen.
Der Lahrer Armbrustschütze ist wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von dreizehn Monaten verurteilt worden. Der 59-Jährige hatte in der Halloween-Nacht 2017 ...