Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
05. August 2009
Exhibitionist muss in den Knast
Sechs Monate Haft für 37-jährigen Triebtäter
OFFENBURG. Wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen muss ein 37-jähriger Mann für sechs Monate ins Gefängnis. Der Täter habe diverse Chancen bekommen, sich zu beweisen, diese aber nicht genutzt, begründete Richter Thomas Baumeister den Verzicht auf eine Bewährungsstrafe. Zwar bestehe das Risiko, dass sich der Vollzug negativ auswirke: "Mitunter hat das Gefängnis aber auch einen erzieherischen Effekt", so Baumeister in der gestrigen Urteilsbegründung.
Erst vor fünf Monaten standen sich Richter und Angeklagter am selben Ort gegenüber. Damals ging es um vier exhibitionistische Handlungen. Nach vier Verhandlungstagen wurde die siebenmonatige Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Diesmal schien die Geduld des Richters am Ende zu sein: "Die Freiheitsstrafe muss her", erklärte der Amtsrichter.Es handele sich um einen "schwierigen Fall". Das Absitzen der Freiheitsstrafe könne möglicherweise das Bewusstsein dafür wecken, Unrecht begangen zu haben. Derzeit sei nicht festzustellen, ob der Täter Reue zeige oder nicht. Auf jeden Fall fehle die Einsicht in das eigene Fehlverhalten: "Schuld sind alle anderen." Ob Exhibitionismus als Straftatbestand gilt, ist durchaus umstritten. Sprechen die Gegner lediglich von einer Ordnungswidrigkeit, sehen die Befürworter in der Entblößung eine Vorstufe für eine weitere Sexualstraftat und betonen, dass die Opfer der Taten die Situation als bedrohlich erleben.
Werbung
Nach anfänglichen Leugnungsversuchen räumte der Täter im Verlauf der zweistündigen Verhandlung die Vorwürfe ein: So hat der türkische Staatsbürger am 18. März in einem Offenburger Sonnenstudio eine Angestellte zunächst in ein Gespräch über Damenunterwäsche verwickelt. Anschießend entblößte er auf der Herrentoilette, deren Tür er zumindest einen Spalt weit offen ließ, sein Geschlechtsteil und hielt es in Richtung der Angestellten, die ihm gefolgt war. Laut Anklageschrift habe sich die Frau erschrocken und "voller Ekel und Angst" abgewandt. Vier Tage später fuhr der Mann mit dem Fahrrad durch die Stegermatt, sah eine Frau am Fenster eines Hauses stehen, öffnete daraufhin seine Hose und holte sein erigiertes Geschlecht heraus. Auch diese Frau empfand Ekel und fühlte sich in ihrer Intimsphäre verletzt. Da der Täter beide Tatbestände schließlich einräumte, ersparte er den als Zeuginnen geladenen Opfern eine erneute Schilderung. Allerdings war nicht zu erkennen, dass er sein Verhalten als unrecht und verletzend empfand. "Da war nichts Absichtliches im Spiel", rechtfertigte sich der vielfach vorbestrafte Mann. Er glaube nicht, dass die Situation für die Frauen unangenehm gewesen sei. Zumal er von den Frauen nichts gewollt habe: "Das waren ja keine Fotomodelle."
Der Sachverständige, ein Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, bescheinigte dem Täter eine Minderbegabung, die zu einem Selbstwertproblem geführt habe. Eine seelische Abartigkeit oder eine Perversion hingegen lägen nicht vor, da der Täter dieses exhibitionistische Verhalten nur episodisch an den Tag lege: "Andere nehmen sporadisch Drogen oder Alkohol." Der Verurteilte hatte 2002 geheiratet. Seine Frau lebt mittlerweile im Frauenhaus und hat die Scheidung eingereicht. Zu einer Verurteilung ihres Mannes wegen Körperverletzung ist es bislang aber nicht gekommen. Der Täter gilt als nur eingeschränkt beziehungsfähig.
Die private und berufliche Situation des derzeit arbeitslosen Mannes habe zu der "Spannungsabfuhr" in Form der öffentlichen Entblößungen geführt, sagte der Experte, wobei "die genaue Motivation und die Gefühle nicht so ganz klar sind". Wenn überhaupt sei eine ambulante Verhaltenstherapie Erfolg versprechend, so der Gutachter. Darauf baute der Strafverteidiger, der einen Gefängnisaufenthalt als "absolute Katastrophe" für seinen Mandanten ansah: "Hier findet keine Resozialisierung statt, sondern eine Entsozialisierung."
Sowohl Staatsanwalt Martin Seifert wie Richter Baumeister sahen das anders. Aufgrund der schlechten Prognose könne ein Absitzen der Strafe dazu dienen, Distanz zum Geschehen zu gewinnen, so Seifert. Auch Baumeister hoffte, dass der Täter im Knast über die Konsequenzen seines Verhaltens nachdenken und entsprechende Schlüsse daraus ziehen werde.
Autor: Gertrude Siefke
