Wegen gefährlicher Körperverletzung hat die Schwurgerichtskammer beim Landgericht einen 45 Jahre alten Messerstecher aus Kehl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an das Opfer bezahlen. Der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen.
Am 15. März, in den Nachtstunden, hatte der Angeklagte türkischer Abstammung wegen vorangegangener ...