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Optionsrecht mit Tücken

  • Fr, 09. August 2002
    Lörrach

     

KRANKENVERSICHERUNG: Bis 31. August müssen Grenzgänger über ihre Versicherung entscheiden.

LÖRRACH/BASEL (alb/sr). Der Countdown läuft. Am 31. August endet die Frist. Dann müssen Grenzgänger in die Schweiz wissen, wo und wie sie sich und ihre Familien krankenversichern wollen und die entsprechenden Optionen gezogen haben. Im Kern geht es darum, dass sich Grenzgänger in der Schweiz von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Mit den bilateralen Verträgen gilt zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union bei den Sozialversicherungen das so genannte Inländerprinzip. Damit sind Grenzgänger grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Allerdings räumen die Verträge ...

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