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Pächter müssen weniger zahlen

Gabriele Hennicke
  • Di, 12. April 2016
    Bollschweil

     

Neue Bedingungen für die Jagdpacht in Bollschweil und St. Ulrich / Kostenaufwand bei Wildschäden gedeckelt.

In Bollschweil und St. Ulrich darf weiter gejagt werden.   | Foto: dpa
In Bollschweil und St. Ulrich darf weiter gejagt werden. Foto: dpa

BOLLSCHWEIL. Wer wird künftig im Gemeindewald in Bollschweil und St. Ulrich jagen dürfen? In Bollschweil stand nach Ablauf des alten Pachtvertrags nach neun Jahren die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bollschweil und des Eigenjagdbezirks Bollschweil an. Vor der Entscheidung über die Neuverpachtung hatte der Gemeinderat satzungsgemäß eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen, in der die Jagdgenossen beschlossen, dass die Pacht wie bisher freihändig vergeben wird und die bisherigen Pächter ein schriftliches Angebot vorlegen sollen.

Der Gemeinderat wurde ermächtigt, über die Vergabe der Pacht des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zu beschließen. Genauso wurde auch im Jagdbezirk St. Ulrich verfahren. Die bisherigen Pächter ...

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