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Urteil bestätigt

Abtreibungsparagraf: Berufung von Ärztin abgewiesen

  • dpa

  • Fr, 12. Oktober 2018, 14:42 Uhr
    Panorama

     

Demnach soll Ärztin Kristina Hänel 6000 Euro Strafe zahlen, weil sie für Schwangerschaftsabbrüche werbe. Frauenministerin Giffey fordert Reform von Paragraf 219a

Eine Frau hält bei einer Kundgebung vo...treibung als Leistung angeboten haben.  | Foto: dpa
Eine Frau hält bei einer Kundgebung vor Beginn eines Berufungsprozesses gegen die Gießener Ärztin Hänel am Landgericht ein Plakat mit der Aufschrift „Frauen haben ein Recht auf Information“. Die Medizinerin soll auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten haben. Foto: dpa
Das umstrittene Urteil im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht ...

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