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Bundesarbeitsgericht

Mitarbeiter von Krematorien dürfen Zahngold nicht behalten

Christian Rath
  • Fr, 22. August 2014, 00:00 Uhr
    Panorama

     

Die Mitarbeiter von Krematorien dürfen das Zahngold der eingeäscherten Personen nicht an sich nehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Hamburg.

Ein Sarg vor der Feuerbestattung  | Foto: dpa
Ein Sarg vor der Feuerbestattung Foto: dpa
In einem Hamburger Krematorium war es üblich, dass die Mitarbeiter die Asche der Verstorbenen nach Zahngold und anderen Kostbarkeiten durchsuchten. Die ...

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