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Gewaltandrohung

Gericht spricht Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zu

Christian Rath
  • Do, 11. Oktober 2012
    Panorama

     

OLG Frankfurt bestätigt Urteil zugunsten des Mörders, dem die Polizei Folter androhte.

Der letzte Gang vor Gericht?  Gäfgen könnte erneut  klagen.   | Foto: dpa
Der letzte Gang vor Gericht? Gäfgen könnte erneut klagen. Foto: dpa

FRANKFURT. Das Land Hessen muss den Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen mit 3000 Euro entschädigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz und lehnte die Berufung des Landes in vollem Umfang ab. Ob Gäfgen das Geld persönlich ausbezahlt wird, ist aber noch offen.

Gäfgen hatte vor zehn Jahren den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und sofort getötet. Nachdem Gäfgen bei der Übergabe des Lösegeldes festgenommen wurde, versuchte die ...

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