Parkplätze als Streitpunkt
Technischer Ausschuss fordert zur Ablöse eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats ein.
KANDERN. Anlass zum Kopfschütteln gab jüngst im technischen Ausschuss die Frage nach der Möglichkeit, Stellplätze nachzuweisen oder sie an anderer Stelle abzulösen. Der Gesetzgeber regelt nämlich, dass bei Neubauten der erforderliche Stellplatz nicht unbedingt am Objekt nachgewiesen werden muss. Es reicht, wenn sich dieser in einer Entfernung von weniger als 300 Metern vom Baugrundstück entfernt befindet.
Diese Regelung hat erhebliche Konsequenzen: Obwohl der Ortschaftsrat Holzen etwa die Einrichtung einer ...