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24. September 2009

"Planfeststellungsverfahren ruht nach wie vor"

Leo Andlauer vom Regierungspräsidium Freiburg gab dem Gemeinderat Schallstadt einen Sachstandsbericht zum Thema Ortsumfahrung

SCHALLSTADT. "Das Planfeststellungsverfahren (zur Ortsumfahrung Schallstadt) ruht nach wie vor", betonte Leo Andlauer, Leiter des Planungsreferats in der Abteilung Straßenwesen und Verkehr im Regierungspräsidium (RP) Freiburg gleich zu Beginn seines Sachstandsberichts in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag in Schallstadt. Gemeinderäte, Bürgermeister und die rund 80 anwesenden Bürger hatten viele Fragen.

Die Gemeinde fühlte sich von der Behörde schlecht informiert. Und dass, obwohl es sich um ein Projekt auf Schallstädter Gemarkung handele, betonte Bürgermeister Jörg Czybulka. Dass Pfaffenweilers Rathauschef Dieter Hahn früher von der Arbeit am Richtlinienentwurf (RE) erfahren hatte (die BZ berichtete), erklärte Andlauer so: Der RE sei ein verwaltungsinterner Schritt, in den die Gemeinden nicht eingebunden würden. Dieter Hahn sei informiert gewesen, weil er wegen einer anderen Sache mit Andlauer in Kontakt stand. Als Hahn per Mail anfragte, ob er im Gemeindeblatt über den RE berichten dürfe, war Andlauer gerade in Urlaub. "Als ich zurückkam, war’s schon passiert". Es sei also "blöd gelaufen", schloss Czybulka aus den Ausführungen.

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Der Richtlinienentwurf (RE) ist laut Leo Andlauer der notwendige erste Schritt, um den Baulastträger – also den, der die Straße bezahlt – zu überzeugen. Der Auftrag dazu kam aus dem Innenministerium in Stuttgart, denn das Land ist für die Planung der Umfahrung zuständig, der Bund nur für den Bau und die Kosten. Der Entwurf führt gegebenenfalls zu einer haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Baulastträger, also den Bund. Erst wenn diese vorliegt, könne das Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung wieder aufgenommen werden.

Bis der Richtlinienentwurf fertig ist, dauere es ein Jahr, schätzte Andlauers Kollege Bernd Dörr, der ebenfalls an der Sitzung teilnahm. Noch diesen Herbst soll aber eine Verkehrsuntersuchung "auf allen relevanten Straßen" stattfinden. Dafür wird an einem Tag, voraussichtlich ein Dienstag oder Donnerstag, einmal vormittags und einmal nachmittags der Verkehr gezählt. Außerdem werden Verkehrsteilnehmer befragt. In das Gutachten einfließen werden auch die Dauerzählstellen, etwa in Scherzingen, sowie allgemeine Erfahrungswerte über die Verteilung der Verkehrs im Wochen- oder Jahresverlauf. Anhand dieser Daten erstellen Gutachter dann verschiedene Modelle und Prognosen darüber, wie die Verkehrsbelastung aussähe.

Mehrere Gemeinderäte forderten, dass für die Verkehrszählung das Lkw-Verbot auf der L 125 aufgehoben werden solle. Und zwar längerfristig, damit sich die Verkehrsteilnehmer daran gewöhnen können. Eine Zählung ohne Lastwagen im Schneckental bringe nichts, meinte etwa Christian Hipp (SPD) und verwies darauf, dass der Lärmschutz an der L 125 so ausgelegt sei, dass dort ruhig ein halbes Jahr lang Lastwagen fahren könnten.

"Keine völlig neuen Ergebnisse"
Nur mit dieser alternativen Zählung sei eine sachgerechte Grundlage gegeben, meinte auch Rechtsanwalt Thomas Burmeister, der die Gemeinde berät. Laut Leo Andlauer steht aber der Planfeststellungsbeschluss gegen eine Aufhebung des Lkw-Verbots. Das Verkehrsgutachten könne aber jederzeit im Rechtsverfahren zur Planfeststellung hinterfragt werden, informierte er die Runde. Die Frage, ob der Entwurf noch geändert werden könne, sollte er durch die Ergebnisse der Verkehrszählung grundsätzlich in Frage gestellt werden, bejahte Andlauer. Er erwarte aber "keine völlig neuen Ergebnisse", sagte der Baudirektor an anderer Stelle. Die Auswertung der Verkehrszählung dauert ein halbes Jahr. Das Regierungspräsidium arbeitet hierfür mit dem Büro Fichtner zusammen.

Leo Andlauer betonte mehrfach, dass die B 3 eine Bundesstraße und damit der L 125 (eine Landesstraße) übergeordnet sei. Daher konnte er der Idee, die L 125 zu verbreitern, wenig abgewinnen. Die B 3 für Lastwagen zu sperren, beantwortete er mit dem Hinweis, dass der Bund wegen der Mautpflicht auf der Autobahn Ausweichstrecken anbieten müsse. Im Rechtsverfahren würden aber alle möglichen Varianten geprüft, auch die Null-Variante ohne neue Straße, versicherte er.

Das Rechtsverfahren wird nach Ansicht von Andlauer neu aufgelegt werden. Die Planung käme also erneut in die Offenlage – nicht vor Ostern 2010 – und Bürger könnten Stellung nehmen. Für Norsingen hält das Regierungspräsidium zwar an der Schlingenlösung fest. Da die Norsinger Umfahrung aber nicht im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) steht, gibt es dafür bislang weder einen Planungsauftrag noch Geld. "Ich kann diese Umfahrung nicht planen, zurzeit", betonte der Baudirektor. 2015 soll der BVWP fortgeschrieben werden. Wenn die Umfahrung Norsingen bis dahin ruhe, sollte auch die Planfeststellung für Schallstadt so lange ruhen, forderte Rechtsanwalt Burmeister. Mehrere Räte betonten, Schallstadt wolle keine Umfahrung, was ein Teil der Zuhörer mit Beifall bedachte. Andere riefen dazwischen: "Aber wir wollen sie." Beide Seiten hatten sich auch zuvor schon in der Fragestunde zu Wort gemeldet. Thomas Burmeister fragte Leo Andlauer, ob er weitere Fälle kenne, wo eine Ortsumfahrung gegen den Willen der Gemeinde geplant werde. Der Baudirektor antwortete: "Sie sind einmalig."

Karin Müller-Sandner (Bündnis 90/Die Grünen) wunderte sich, warum die Umfahrung geplant wird, obwohl sie weder zum vordringlichen Bedarf im BVWP gehört noch die Finanzierung gesichert ist. Sie verwies auf den Freiburger Stadttunnel und den Falkensteigtunnel: "Da wird mit zweierlei Maß gemessen". Auch Norbert Kipf (SPD) befürchtete, dass die Planung politisch entschieden und Schallstadt "überfahren wird". Jörg Czybulka kündigte eine zeitnahe Reaktion des Rats auf den Bericht an.

Autor: Barbara Schmidt