Radstellplätze als Standortvorteil
Architekten und Baugesellschaften wissen schon längst von der Notwendigkeit, nun schafft die Landesbauordnung Klarheit.
WEIL AM RHEIN. Fahrradfahren bekommt einen immer größeren Stellenwert als ökologisches Fortbewegungsmittel. Dem will nun auch die Landesbauordnung Rechnung tragen, indem sie nicht nur wie bisher die Zahl der Abstellplätze für Autos regelt, sondern künftig auch zwei wettergeschützte Fahrradabstellplätze pro Wohnung fordert. Für Architekten und Wohnungsbaugesellschaften eine Selbstverständlichkeit, wie eine Umfrage zeigt.
Das gestiegene Interesse an den Zweirädern und damit auch an bequemen, wettergeschützten Unterstellplätzen hat für Rainer Hunn, den Geschäftsführer der Baugenossenschaft Haltingen-Weil am Rhein gleich zwei Gründe: Zum ...