Account/Login

Zweite Pleite kommt teuer

  • epd

  • Sa, 26. August 2017
    Beruf & Karriere

Kein Anspruch auf Insolvenzgeld.

Geht der Arbeitgeber nach seiner Rettu...ngend ein Anspruch auf Insolvenzgeld.   | Foto: fotolia.com/shockfactor.de
Geht der Arbeitgeber nach seiner Rettung zum zweiten Mal Pleite, besteht für den Arbeitnehmer nicht zwingend ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Foto: fotolia.com/shockfactor.de

Nach der zweiten Pleite eines Unternehmens haben die Beschäftigten nicht unbedingt Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber nach der ersten Insolvenz seine Zahlungsfähigkeit nicht wiedererlangt habe, urteilte am Freitag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 11 AL 14/16 R)

Im konkreten Fall war eine Hauswirtschafterin bei einem Pflegedienst im nordrhein-westfälischen Dorsten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel