Nach der zweiten Pleite eines Unternehmens haben die Beschäftigten nicht unbedingt Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber nach der ersten Insolvenz seine Zahlungsfähigkeit nicht wiedererlangt habe, urteilte am Freitag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 11 AL 14/16 R)
Im konkreten Fall war eine Hauswirtschafterin bei einem Pflegedienst im nordrhein-westfälischen Dorsten ...