Account/Login

Regeln für das Plakatieren

Theo Weber
  • Mi, 07. Juli 2010
    Seelbach

     

Nur noch zehn Plakate sind je Veranstaltung erlaubt / Werbung nur für zwei Termine gleichzeitig.

Auf den Werbetafeln darf nur die Gemei...ür kulturelle Veranstaltungen werben.   | Foto: heidi fössel
Auf den Werbetafeln darf nur die Gemeinde für kulturelle Veranstaltungen werben. Foto: heidi fössel

SEELBACH. Die Gemeinde Seelbach will das Plakatieren in der Ortsdurchfahrt in geordnete Bahnen lenken. Die Verwaltung hat deshalb in der Gemeinderatssitzung am Montag einen Katalog mit Regeln vorgelegt, der Gemeinderat hat sie bei einer Enthaltung (Markus Obergföll) einstimmig abgesegnet.

Die Anträge auf Plakatierung in der Ortsdurchfahrt nehmen ebenso ständig zu wie wildes Plakatieren. Deshalb wolle die Gemeinde ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel