Reisemängel sind ein Ärgernis – Hilfe bieten oft Gerichtsurteile.
Weit und breit kein Meer in Sicht, dafür teilt man sich das Zimmer mit Kakerlaken und wird vom Dröhnen des Nachtclubs nebenan um den Schlaf gebracht. Hat der Veranstalter das Hotel anders angeboten, lässt sich nachträglich der Reisepreis mindern. Wie viel genau drin ist, kann man nachlesen in Gerichtsurteilen, gesammelt in Übersichten wie der Frankfurter Tabelle, der Reisemängeltabelle des ADAC oder der Kemptener ...