Am Ende half auch die Abwesenheit dem Angeklagten nichts. Ein 72-Jähriger muss wegen Betrugs ins Gefängnis. Selbst vor dem privaten Umfeld schien der Verurteilte nicht zurückzuschrecken.
Die vorangegangene Verhandlung wegen Betrugs und Urkundenfälschung musste wegen gesundheitlicher Probleme des 72 Jahre alten Angeklagten abgebrochen werden. Zum folgenden Verhandlungstermin erschien der Mann erst gar nicht, nachdem er sich selbst aus dem ...