Äußerst zäh entwickelt sich eine Strafverhandlung wegen Betrugs gegen eine Bedienung, die Einnahmen in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Nun war erstmals die Angeklagte anwesend.
Der zweite Verhandlungstag endete schon nach einer halben Stunde. Es handelte sich nur um einen sogenannten Überbrückungs- oder "Springertermin", um die vorgegebene Frist ...