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Schläger wird vom Gericht nur verwarnt

  • Markus Zimmermann-Dürkop

  • Sa, 02. Mai 2009
    Emmendingen

     

"Hexenjagd" nach dem Täter

EMMENDINGEN. Eine Verwarnung, verbunden mit einer Bewährungsauflage, erhielt der Angeklagte, der sich vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Nach zwei Verhandlungstagen und der Anhörung von 17 Zeugen befand ihn Richter Thomas Ullenbruch der einfachen Körperverletzung für schuldig. "Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet in diesem Fall jedoch, nicht zu verurteilen", erklärte er seine außergewöhnliche Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist.

Der 35-jährige Angeklagte hatte im Juni 2008 im Teninger Schwimmbad das 40-jährige Opfer mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und getreten. Ein Verhalten, das er noch am Tatort gegenüber der Polizei eingestanden hatte. "Ich hätte es nicht ...

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