Schließung wird aufgehoben
Verwaltungsgericht: Betreiber der Tierheims Hornberg darf unter Auflagen weitermachen.
HORNBERG/FREIBURG (BZ). Die Schließung des Tierheims in Hornberg muss vorläufig rückgängig gemacht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem gestern veröffentlichten Beschluss festgelegt. Das Landratsamt Ortenaukreis hatte im Juli 2008, wie seinerzeit berichtet, die Erlaubnis zum Halten von Hunden und Katzen widerrufen und den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung angeordnet. Das Verwaltungsgericht gab nun dem Eilantrag des Betreibers statt, allerdings nur unter Auflagen, heißt es in einer gestern verbreiteten Presseerklärung des Gerichts.
Danach muss der Betreiber des Tierheims gewisse Höchstzahlen an Hunden und Katzen einhalten und einen ausgebildeten Tierpfleger als ...