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Schöner Zauber oder Belästigung?

Ulrike Derndinger
  • Do, 18. April 2013
    Meißenheim

     

Feuerwerke unterm Jahr müssen auf jeden Fall genehmigt werden.

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Beim Storchennest in Meißenheim hat’s gekracht – die Störche blieben laut Augenzeugin davon unbeeindruckt. Foto: dapd

MEISSENHEIM. Ein Feuerwerk am vergangenen Samstag beim Anglerheim in Meißenheim: für die Einen ein Zauber am Nachthimmel, für die Anderen gefährlicher Schall und Rauch. Vorneweg: Das Spektakel war vollkommen legal. Doch was muss man beachten, wenn man zum Geburtstag böllern will?

Etwa sieben Minuten hat es gekracht. Auf einer privaten Geburtstagsfeier hat eine Spezialfirma gegen Viertel vor Zehn das Feuerwerk gezündet. Dem Storchenvater Martin Häs aus Meißenheim gefiel das gar nicht. Er glaubt, das Feuerwerk, rund 100 bis 150 Meter vom Nest entfernt, habe das ...

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