Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

06. Juni 2009

"Maulkorb" für Rittweger ist außer Kraft

Verfügung ausgesetzt.

SCHOPFHEIM (BZ). Mit sofortiger Wirkung hat die 1. Zivilkammer des Landgericht Waldshut-Tiengen die einstweilige Verfügung gegen Stadtrat Jörg Rittweger ausgesetzt. Diese war von Daniel Leppert angestrengt worden, um Jörg Rittweger zu verbieten "wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, der Antragsteller habe gelogen, als er erklärt habe, auf der Baustelle Schlattholz in Schopfheim befinde sich kein bituminöses Fräsmaterial und die Baustelle sei nach den baupolizeilichen Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Richtlinien abgeriegelt." Das dreiköpfige Richtergremium beim Landgericht Waldshut-Tiengen hat nun ohne mündliche Anhörung der am Rechtsstreit Beteiligten dem Antrag von Stadtrat Jörg Rittweger entsprochen.

Rittwegers Anwalt: Äußerungen wurden in dieser Form gar nicht gemacht

Stadtrat Jörg Rittweger war die einstweilige Verfügung des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom Anwalt des Antragstellers Daniel Leppert erst eine Woche nach dem Erlass und erst nach den Tageszeitungen zugegangen. Erst dann hatte Jörg Rittweger die Möglichkeit, sich dagegen juristisch zu wehren. In seinem Auftrag hat die Schopfheimer Anwaltskanzlei Huber & Kollegen Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig wurde beantragt, den Gerichtsbeschluss aufzuheben und Daniel Leppert die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Werbung


Die Anwaltskanzlei Huber & Kollegen stellte in einem mehrseitigen Begründungsschreiben fest, dass die in der einstweiligen Verfügung untersagten Äußerungen so oder überhaupt nicht von Jörg Rittweger gemacht worden sind. Zum Beweis wurden die Protokolle der besagten Bau-, Umwelt- und Technikausschusssitzung und der Gemeinderatssitzung, Fotos sowie die eidesstattlichen Versicherungen von vier Zeugen angeführt.

Autor: bz