Schornsteinfeger kommt weiterhin
Nur wer einen anderen Dienstleister beauftragen möchte, muss sich beim Bezirksbevollmächtigten melden.
BONNDORF. Seit dem 1. Januar können Hausbesitzer wählen, wen sie mit bestimmten Dienstleistungen beauftragen, für die bisher per Gesetz der Schornsteinfeger zuständig war. Viele Bürger sind verunsichert, an wen sie sich nun wenden und wie sie die Reinigung ihrer Schornsteine oder die nötigen Emissionsmessungen organisieren müssen. "Im großen und ganzen bleibt alles beim Alten", beruhigt jedoch der Bonndorfer Bezirksschornsteinfeger Hans Beha.
"Bezirksbevolllmächtigter für den Kehrbezirk Bonndorf" muss man ihn nun allerdings seit Monatsanfang korrekt nennen. Denn nach Ansicht der Europäischen Union verstieß die bisherige Regelung gegen ...